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HAUSORDNUNG

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher!

Wir begrüßen Sie recht herzlich in unserem Museum und wünschen Ihnen einen anregenden Aufenthalt. Zu Beginn Ihres Besuches möchten wir Sie mit unserer Hausordnung vertraut machen.

(1) Die Kunsthalle Emden ist eine Einrichtung der Stiftung Henri und Eske Nannen und Schenkung Otto van de Loo. Die Stiftung Henri und Eske Nannen und Schenkung Otto van de Loo ist eine gemeinnützige Stiftung privaten Rechts.

(2) Die Hausordnung soll dazu dienen, den Besuch der Ausstellung in angenehmer Atmosphäre zu erleben. Die Beachtung der Hausordnung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse.

(3) Die Hausordnung ist für alle Besucher und Besucherinnen verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen die Besucher­Innen ihre Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Sicherung der Ausstellungsobjekte und Verhalten der MuseumsbesucherInnen in den Ausstellungsräumen.

(1) Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.

(2) Tiere dürfen in das Museumsgebäude nicht mitgenommen werden.

(3) Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art wie zum Beispiel Regenschirme, größere Rucksäcke und Tragetaschen größer als DIN A4 (ca. 20x30x10 cm) ist nicht gestattet.

(4) Vorgenannte Gegenstände sowie Jacken und Mäntel müssen an der Garderobe oder in den Schließfächern abgelegt werden. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.

(5) Handys sind in den Ausstellungsräumen lautlos zu schalten. Das Telefonieren ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.

(6) In den Ausstellungsräumen des Museums ist es nicht erlaubt, zu essen und zu trinken. In der gesamten Kunsthalle gilt ein Rauchverbot.

(7) LehrerInnen, GruppenleiterInnen und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich. Kinder unter 6 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Die Erwachsenen sind angewiesen, die Kinder unter ständiger Aufsicht zu halten. Für das Wickeln von Kleinkindern stehen den BesucherInnen im Bereich der sanitären Anlagen geeignete Vorrichtungen zur Verfügung.

(8) Das Fotografieren in den Ausstellungsräumen ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Die Verwendung von Stativ, Blitz oder Selfie-Stick ist nicht erlaubt. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social-Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen. Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit Genehmigung der Kunsthalle Emden erlaubt. Für urheberrechtlich geschützte Kunstwerke kann nur die/der KünstlerIn oder Rechtsnachfolger die Veröffentlichung genehmigen, nicht die Kunsthalle Emden.

(9) Gegenstände, die im Museum gefunden werden, bitten wir, bei der Aufsicht oder der Kasse abzugeben.

(10) Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall genutzt werden.

(11) Die MuseumsbesucherInnen werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwider läuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.

(12) Die Geschäftsleitung und ihre Beauftragten sind berechtigt, bei Diebstahlalarm die Ausgänge zu schließen.

(13) Wir weisen darauf hin, dass die Kunsthalle videoüberwacht ist.

(14) Wir weisen darauf hin, dass im Ausstellungsbetrieb und bei öffentlichen Veranstaltungen Foto- und Filmaufnahmen entstehen, die in Internet- bzw. Social-Media-Auftritten der Kunsthalle veröffentlicht werden. Mit Besuch der Kunsthalle willigen Sie durch Anerkennung dieser Hausordnung darin ein.

Eintrittspreise und Öffnungszeiten

(1) Die Eintrittspreise und die Öffnungszeiten der Kunsthalle Emden werden von der Museums­verwaltung gesondert festgelegt. Sie werden an der Kasse durch Aushang bekannt gegeben.

(2) Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für die BesucherInnen gesperrt werden.

Aufsichts- und Kassenpersonal

Das Aufsichts- und Kassenpersonal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung aufrecht erhalten wird. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Aufsichts- und Kassenpersonals Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Aufsichts- und Kassenpersonals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen durch eine/n Beauftragte/n des Museums der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. BesucherInnen, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und an die Weisungen des Aufsichts- und Kassenpersonals halten, kann des weiteren Hausverbot erteilt werden. Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

Die BesucherInnen haften für alle durch ihr Verhalten entstandene Schäden. Eltern haften für ihre Kinder.

In Kraft treten

Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie hängt in der aktuellen Fassung im Foyer des Museumsgebäudes aus. Außerdem kann sie bei der Museumsverwaltung im Verwaltungsgebäude (Hinter dem Rahmen 13) während der Geschäftszeiten eingesehen werden.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Hausordnung im Übrigen nicht berührt.

 

Emden, im Juli 2024

Der Vorstand
Christian Rose